Sie ist noch gar nicht beschlossen und schon heftig umkämpft, die neue Befahrensregelung.

Seit 1986 ist die Befahrensregelung für das Wattenmeer in Kraft. Mit dieser Regelung ist festgelegt, wie bestimmte Bereiche des Wattenmeeres befahren werden dürfen. Hier sind auch die drei unterschiedlichen Zonen definiert und die 3-Stunden Regelung zum befahren der Zone I. Ebenso  ist definiert, dass es Robben- und Vogelschutzgebiete (RSG und VSG) gibt, die zeitlich beschränkt oder ganzjährig nicht befahren werden dürfen. Das Bundesverkehrsministerium erlässt diese Verordnung.

Die Regelung soll nun aktualisiert werden. Zum einen sollen Robben- und Vogelschutzgebiete verändert werden.  Einige werden vergrößert, einige werden verkleinert. Unterm Strich werden die völlig gesperrten Gebiete damit größer. Zum anderen soll die 3-Stunden Regelung in der Zone I entfallen.

Wie diese Zonen dann künftig befahren werden können ist derzeit noch nicht geklärt. Bekannt ist bislang nur, das einige Bereiche der Zone I dann ganz gesperrt wären. In anderen wäre es dann aber erlaubt, sich trocken fallen zu lassen,  was bisher noch verboten ist. Entsprechende Vorschläge dazu haben die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein beim Bundesverkehrsministerium eingereicht.

An diesen Entwürfen wurden nach Aussage von Richard Czeck (Nationalparkverwaltung) alle relevanten Wassersportverbände inklusive des  Deutschen Seglerverbandes beteiligt.  Dies sieht eine Organisation wie Soltwaters ganz anders. Dieser Verein wurde am Beratungsprozess nach eigenen Angaben nicht beteiligt und fürchtet nun weitgehende Einschnitte.

 „Uns liegt nicht daran, jemanden aus dem Wattenmeer auszusperren“, sagt Czeck gegenüber der Presse. Der Zuschnitt der jetzigen Schutzzonen stamme jedoch von 1986. „Das Wattenmeer verändert sich andauernd“, erklärt Czeck und die die besonders schutzwürdigen Zonen müssten nun den Veränderungen im Wattenmeer angepasst werden.

„Noch ist jedoch überhaupt nichts entschieden.“, sagt Czeck. Die Nationalparkverwaltung mache dem Bundesverkehrsministerium nur Vorschläge für die neue Verordnung. „Es kann sein, dass der Verkehrsminister ganz andere Ideen hat als wir.“, so der Sprecher gegenüber der Presse.