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Home Aktuelles Wattenmeer: Keine importierten Miesmuscheln

Wattenmeer: Keine importierten Miesmuscheln

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Das Einbringen von irischen und britischen Miesmuscheln in den Nationalpark “Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer” ist vier schleswig-holsteinischen Muschelfischereibetrieben jetzt per Gerichtsbeschluss untersagt worden. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht reagierte damit auf die Klage der Schutzstation Wattenmeer e. V..

Der Verein vertrat die Auffassung, dass das Einbringen der importierten Miesmuscheln unzulässig ist. Hierfür sei neben der erteilten Befreiung nach dem Landesfischereigesetz auch eine Befreiung von dem im Nationalparkgesetz enthaltenen artenschutzrechtlichen Verbot, Tierarten auszusetzen, die im Nationalpark nicht ihren Lebensraum haben, nötig. Dieses artenschutzrechtliche Befreiungsverfahren ist allerdings nicht durchgeführt worden.

Das Oberverwaltungsgericht hat den beklagten Landesbetrieb für Küstenschutz Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein antragsgemäß dazu Verpflichtet, den betroffenen Muschelfischereibetrieben das Einbringen importierter Miesmuscheln in den Nationalpark Wattenmeer zu untersagen.

(Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 2011 – 1 LB 19/10)


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Aktualisiert ( Donnerstag, den 29. März 2012 um 08:02 Uhr )  

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