Änderungen im Waffenrecht 2010Das neue Jahr bringt eine Verschärfung des Waffenrechts mit, die vor allem die Aufbewahrungspflichten und die Kontrollbefugnisse der Behörden weiter verschärft.

Die wohl intensivste Änderung ist eine Neufassung des § 36 III 2 WaffG. Der erlaubt nun eine unangekündigte und verdachtsunabhängige Kontrolle der „sorgfältigen Aufbewahrung“ an Bord. Bisher ging den Kontrollen eine schriftliche Anhörung voraus. Die Landrats- und Ordnungsämter, Kreisverwaltungsreferate und Polizeipräsidien schickten Yachteignern die Aufforderung zum Nachweis der sicheren Verwahrung ihrer Signalwaffen. Begründete die Anhörung den Verdacht einer gesetzeswidrigen Aufbewahrung, durfte das betreffende Boot inspiziert werden. Ab sofort kann ohne dieses Prozedere kontrolliert werden.

Für Käufer von Signalpistolen hat der Gesetzgeber aus dem Nachweis der sicheren Aufbewahrung außerdem eine „Bringschuld“ gemacht. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte wird künftig vom Nachweis eines Tresors der Kategorie B an Bord abhängig gemacht. Immerhin wird dabei der Verwendungszweck als Signalwaffe weiterhin als Begründung anerkannt.

Für Segler mit Signalwaffen an Bord werden sich künftig aber spätestens im Ausland Probleme ergeben. In Schweden, Spanien und Kroatien sind Pistolen aller Art an Bord bereits gänzlich verboten. 


Wattboken

Hinweise zu den folgenden Links

 => Segeln allgemein

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.