Kam es in der vergangenen zehn Jahren zu einem Unfall auf See ermittelte die Bun­desstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) den Unfallhergang und legte nach akribischen und oft langwierigen Untersuchungen einen ausführlichen Bericht vor - meist auch verbunden mit Tipps und Hinweisen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle.

Gesetzliches Ziel war es stets „schaden- und gefahrverursa­chende Vorkommnisse" zu untersuchen und die „Vorsorge für die Sicherheit der Seefahrt" zu verbessern. Dies galt ausdrücklich sowohl für die Berufsschifffahrt, wie auch für den Wassersport. Anhand der BSU-Analysen wurden die Ursachen von Unfällen benannt und dadurch nachvollziehbar. Die daraus resultierenden Berichte und Empfehlun­gen haben sehr dazu beigetragen, das Be­wusstsein für Risiken an Bord zu stärken und Wassersport sicherer zu machen.

Doch zukünftig wird es diese Berichte für den Bereich des Wassersports nicht mehr geben. Der Bundes­tag hat die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der BSU geändert. Ab nun werden Sportbootunfälle nur noch untersucht, wenn ein Berufsschiff oder ein Charterboot an dem Unfall beteiligt ist. Die Untersuchung von Unfäl­len auf Fahrzeugen, die nicht gewerblich genutzt werden, bleibt nur noch in Ausnahmen zulässig. Nur bei Seeunfällen in den deutschen Hoheits­gewässern stattfinden, kann die BSU wei­terhin tätig werden – sie muss es aber nicht wie bisher zwangsläufig.

Ob eine Untersuchung stattfindet oder nicht obliegt künftig der Einzelentscheidung des Direktors der Behörde. Entscheidet dieser, dass „Erkenntnisse zu erwarten sind, die (...) zu einer Erhöhung der Sicherheit im See­verkehr, insbesondere durch Verbesserung geltender Vorschriften oder Einrichtungen für die Seefahrt, beitragen können." kann er die Untersuchung dennoch veranlassen. Dies muss er jedoch im Einzelfall tun. Einen Untersuchungsautomatismus – wie in der Vergangenheit – gibt es nun nicht mehr.

Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Untersuchung von Seeunfällen. Diese EU-Richtlinie sollte einen Mindeststandard schaffen, der von der BSU bereits weit übertroffen wurde. Aber statt sich nun zufrieden zurückzulehnen, nahmen unsere Politiker die Richtlinie zum Anlass, die bisherige Untersuchungspraxis zu kürzen – obwohl dies in der EU-Richtlinie eindeutig nicht verlangt wird. Damit wird die Seeunfallun­tersuchung auf den EU-Mindeststandard zu­rückgefahren.

Hiermit soll ein anderer Maßstab der EU-Richtlinie erfüllt werden: die Frist zur Untersuchung. Bislang dauerte eine Untersuchung zwischen 12 und 24 Monate. Laut Richtlinie sollen die Berichte aber deutlich schneller vorliegen und dies hätte eine Aufstockung von 2-3 Stellen bei der BSU nötig werden lassen. Um dies und die damit verbundeneren Kosten zu vermeiden, entfernten unsere Politiker kurzerhand die Untersuchungspflicht bei Sportbootunfällen und sparen so diese Stellen ein.

Ob dies der Sicherheit, der Aufklärung und der Gefahrenabwehr auf See dienlich ist, ist mehr als zweifelhaft.


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