In der kommenden Segelsaison 2010 profitieren ehrenamtliche und gering bezahlte Trainer (bis zu 500 Euro im Jahr) sowie Vereinsvorstände von der Vereinsrechtsreform. Danach haften sie gegenüber dem Verein nur noch für Vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, nicht mehr für jede Form der Fahrlässigkeit. Zu beachten ist aber, dass sich am Verhältnis gegenüber Dritten (den trainierten Seglern etwa) nichts geändert hat. Hier haften die Ehrenamtler und Vereinsvorstände grundsätzlich auch weiterhin für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden. Sie können aber vom Verein die Befreiung von dieser Verpflichtung verlangen.
Ein Leitfaden zum neuen Vereinsrecht stellt das zuständige Bundesministerium der Juistiz zur Verfügung.