Gegen Ende der vergangenen Saison fiel eine Entscheidung, die künftig für Klarheit bei Prüfungstörns sorgt. Denn laut Urteil eines Oberlandesgerichts ist der Skipper einer Yacht auch dann verantwortlich, wenn er an Bord nur Zaungast während einer Sportbootführerscheinprüfung ist. Der Prüfling gelte trotz der von ihm geforderten Durchführung aller Manöver laut den Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See lediglich als Steuermann. Er hafte deshalb auch nicht, wenn er mit der Durchführung einer der gestellten Aufgaben überfordert sei. Dann, so die Richter, habe der Skipper einzugreifen – auch wenn die Prüfung damit zu Ende sei.