Wer im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit am Ruder erwischt wird, ist nach neuester Rechtsprechung nicht mehr automatisch auch seinen Autoführerschein los. Die Obergerichte begründen diese Kehrtwende damit, dass die Tat nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines KfZ erfolge. Gleichwohl bleibt das Verhalten strafbar. Binnen, wie buten steht darauf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Sicher segelt, wer sich an die 0,5 ‰-Grenze hält oder besser ganz auf Alkohol an der Pinne verzichtet.


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