Das Bundesverkehrsministerium und Andreas Scheuer (CSU) will den Wassersport im Wattenmeer weiter einschränken. Jetzt liegt der Referentenentwurf mit katastrophalen Einschnitten auf dem Tisch.

Update (13.09.21):
Eine für Ende der 36. Kalenderwoche angesetzte Videokonferrenz mit den Verbänden wurde seitens des Ministeriums kurzfristig abgesagt und auf "Mitte Oktober" (ohne näheres Datum) verschoben. Dies deutet auf einige Turbulenz im Ministerium hin.
Macht weiter so und mobilsiert eure Lokalpolitiker!

Seit langem drängen Umweltverbände und die Nationalparkverwaltung darauf, den Wassersport aus dem Wattenmeer zu verbannen. Nun hat das Bundesverkehrsministerium unter der Federführung des bayrischen Ministers Andreas Scheuer (CSU) den Entwurf einer neuen Befahrensverordnung auf den Tisch gelegt, der Schutzgebiete massiv ausweitet und befahrbare Bereiche ebenso massiv einschränkt. Insbesondere ankern und trockenfallen werden - sollte dieser Entwurf Gesetz werden - nicht mehr möglich sein. Aber gerade hieraus sind die Segler, nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen, angewiesen.

Hier Enwurf samt Anlagen zum nachlesen:

Entwurf der neuen Befahrensregelung
Karte Nord
Karte West

Der Aufschrei in den betroffenen Vereinen war groß. Allen ist klar: Kommt dieser Entwurf so durch, werden viele Vereine an der Küste und auf den Inseln massiv bedroht sein. 

Um eine sichere Schiffsführung im Wattenmeer zu ermöglichen und die Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht zu beeinträchtigen besteht für die segelnde Sportschifffahrt regelmässig die Notwendigkeit des Ankerns und Trockenfallens.

Nur die wenigstens Wassersportfahrzeuge sind aufgrund ihrer Größe oder Bauweise uneingeschränkt seetüchtig. Daher ist es - seit die Menschen das Meer befahren - unabdingbar, dass die Schiffe im Schutz der Inseln ankern und trockenfallen, um entweder eine sichere - wenn auch durch die Tide immer wieder unterbrochene - Weiterfahrt zu ermöglichen oder aber, um auf günstigeres Wetter zu warten. Diese Möglichkeit des sicheren Befahrens weiter einzuschränken bzw. unmöglich zu machen, ist in den Zeiten des Klimawandels ein völliger Anachronismus!

Jeder Wattsegler steht bei längeren Törns vor dem Problem mehrere Wattenhochs überqueren zu müssen. Dabei ist es seit Jahrhunderten gängige Praxis, unter Beachtung der Wetterlage und aller sonstigen Umstände die Fahrt so lange durchzuführen, bis die Wassertiefe nicht mehr ausreicht. Hier wird dann geankert und falls erforderlich auch trockengefallen, um dann mit Einsetzen der nächsten Flut die Fahrt fortzusetzen. Das Trockenfallen ist also seit je her Teil der Ausübung der Schifffahrt im Wattenmeer.

Würde diese Möglichkeit in Zukunft entfallen oder noch stärker eingeschränkt als derzeit ohnehin schon gegeben, würden alle Wattsegler gezwungen sein, die Insel- oder Festlandshäfen anzulaufen. Die ist bei den Inselhäfen z.T. nur unter Passage eines Seegatts möglich und  bedeutet auf jeden Fall einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand, da die Baljen hierzu etliche Seemeilen weit verlassenen werden müssen. Dies ist somit eine erhebliche Einschränkung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs.

Ein Ausweichen auf evt. tidemässig günstigere Nachtfahrten kommt aufgrund der unzureichenden nachttauglichen Kennzeichnung der Fahrwasser nicht in Betracht.

Daraus ergibt sich die logische Schlussfolgerung, das Trockenfallen als notwendige und unverzichtbare Form der Schifffahrt im Wattenmeer grundsätzlich überall da zuzulassen, wo auch das Befahren der Flächen oder Fahrwasser erlaubt ist.

Natürlich muss es auch Schutzgebiete geben, in denen ankern und trockenfallen verboten ist (Stichwort: Seegraswiesen). Aber dies Bereiche sind ohnehin schon für das Ankern und Trockenfallen ungeeignet und werden hierfür nicht genutzt.

Und mal ehrlich: Welchen Schaden im Wattenmeer richtet ein Anker an? Welchen Schaden richtet ein Bootsrumpf auf dem Sand an? Die Spuren, die ein Schiff im Watt hinterlässt sind drei Wellenschläge später schon nicht mehr erkennbar.

Im übrigen fehlt bis Heute der wissenschaftliche Beweis, dass Wattsegler in irgendeiner Form das Wattenmeer schädigen. Hier wird eine Schädigung behauptet - mehr nicht. Und wenn wir anfangen aufgrund von Behauptungen Gesetze erlassen zu wollen, dann sind wir in diesem Land bereits weit hin!

Inzwischen hat der Deutsche Seglerverband (DSV) eine Stellungnahme abgegeben. Sie liegt uns vor, erscheint uns jedoch nicht ausreichend. Daher möchten wir alle Leserinnen und Leser bitten, auch selbst aktiv zu werden.

Wendet euch an eure Lokalpolitiker, an eure Landtagsabgeordneten, an eure Bundestagsabgeordneten und macht ihnen klar, was es für die Segelei im Wattenmeer bedeutet, wenn dieser Gesetzentwurf die bisherigen Regelungen ersetzt.

 

 


Wattboken

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