Bislang durften nur Menschen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Niedersachsen auf ihren Booten in Niedersachsen übernachten. 

 

Diese Regelung in der niedersächsischen Corona-Verordnung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht (OVG) gekippt. Auch auswärtige Touristen dürfen ab sofort in Niedersachsen übernachten.

Das Verbot trägt nach Ansicht des Gerichts nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei, da Tagestouristen aus anderen Ländern auch bisher schon nach Niedersachsen kommen könnten. Es handle sich um eine Ungleichbehandlung, die aus Infektionsschutzgründen nicht notwendig sei, entschied das OVG. Die Regelung ist daher mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.


Wattboken

Hinweise zu den folgenden Links

 => Segeln allgemein

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.