Rechtliche Bedingungen in den Niederlanden verschärft

In den Niederlanden waren Verstöße schon immer etwas teurer.  In diesem Jahr kommt noch eine Schippe drauf.

Ab dem ersten km/h Geschwindigkeitsübertretung werden z.B. 90 Euro fällig, wer 6 km/h drüber liegt, darf gleich 130 Euro ausgeben. Auch kleine Boote kann es treffen. Fehlt der Notstopp oder ist die Reißleine (Dodemansknop) nicht angelegt kostet das jeweils 230 Euro. Die gleiche Summe wird beim Segeln oder bei Sog und Wellenschlag in Verbotsgebieten fällig. Genauso teuer wird auch das Anlegen dort, wo es verboten ist, das Durchfahren einer Brücke oder das Einfahren in eine Schleuse, wenn das noch nicht erlaubt ist. Letztlich maßgeblich ist hier übrigens das Kommando des  Schleusenwärters und nicht das, was die Lichtzeichenanlage anzeigt. Ein Blick in das jeweilige Hafenhandbuch oder den Almanak kann also manchen Euro sparen.

Auch der Beibootspaß der Jüngsten kann ein teures Vergnügen werden. Kommt das Beiboot z.B. ins Gleiten (über 20 km/h) darf es nur von Personen über 18 mit entsprechendem Führerschein bewegt werden. Eine zuwiderhandlung wird mit 550 Euro geahndet.

Auch der UKW-Funk an Bord wird künftig genauer kontrolliert. Ist eins installiert und niemand an Bord besitzt den s.g. Marifoonbewijs (UBI für Binnen, inkl. IJsselmeer und niederländisches Wattenmeer bzw. SRC auf See vor den Inseln werden in den jeweiligen Gebieten als gleichwertig anerkannt), so kostet das 250 Euro.

230 Euro werden sogar fällig, wenn man trotz Gerät an Bord in den Gebieten, wo es vorgeschrieben ist (rot-weißes Schild mit Inschrift VHF #Kanal#), nicht hörbereit ist und 280 Euro kostet der Betrieb ohne MMSI- oder Atis-Kennung.

Ungewiss bleibt das Bußgeld bei Alkohol am Ruder. Grundsätzlich gilt, wer mit mehr als 0,5 Promille am Ruder steht, der zahlt. Die Höhe des Betrages hängt von den Umständen und dem Alkoholgehalt im Blut ab. Unterm Strich kann das Glas Bier oder der Schoppen Wein also sehr teuer werden.

Hier finden sich eine Übersicht aller Bußgelder


Wattboken

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