Die neue "Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee" wurde Gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.  

Hier der Regelungstext, inklusive der Anlagen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Befahren (nach § 5 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) gehört hierzu auch ankern und trockenfallen):

  • Das Befahren der "Allgemeinen Schutzgebiete" innerhalb und außerhalb der Fahrwasser ist zu jeder Zeit erlaubt. Somit auch das Ankern.
  • Das Trockenfallen in den "Allgemeinen Schutzgebieten" und den "Besonderen Schutzgebieten" ist untersagt, außer an den gekennzeichneten (freigegebenen) Stellen.
  • Das Befahren der "Besonderen Schutzgebiete" innerhalb der Fahrwasser ist jederzeit erlaubt. Das Befahren der "Besonderen Schutzgebiete" außerhalb der Fahrwasser ist zu den Schutzzeiten untersagt.

Geschwindigkeitsbegrezungen (Fahrt über Grund):

  • Generell gilt eine Obergrenze von 12 Knoten.
  • Ausnahmen:
    • "Vor den Inseln" ("Trennlinie 12/16 Knoten") sind innerhalb von Fahrwassern, jedoch außerhalb der Schutzgebiete maximal 16 Knoten erlaubt.
    • Außerhalb der Fahrwasser in den "Besonderen Schutzgebieten" sind maximal 8 Knoten erlaubt
      (sofern wegen der Schutzzeiten das Fahrwasser verlassen werden darf).

Hier dazu die Karten:

Schleswig-Holstein

Niedersachsen

Das BSH wird diese Änderungen nun nach und nach in die Seekarten einarbeiten.


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