Sperrung des Handelshafen bis auf Weiteres zwischen der Deichbrücke und der Rüstringer Brücke und Einschränkungen für den Schiffsverkehr aufgrund von ausgebrachten Ölsperren.
Ausgenommen sind Wasserfahrzeuge, die im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung und Bergungsarbeiten beteiligt sind.