Die neue "Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee" wurde Gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hier der Regelungstext, inklusive der Anlagen.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Befahren (nach § 5 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) gehört hierzu auch ankern):
- Das Befahren der "Allgemeinen Schutzgebiete" innerhalb und außerhalb der Fahrwasser ist zu jeder Zeit erlaubt.
Somit auch das Ankern. - Das Trockenfallen in den "Allgemeinen Schutzgebieten" und den "Besonderen Schutzgebieten" ist untersagt, außer an den gekennzeichneten (freigegebenen) Stellen (Bewegungsraum bis zu 200m rund um das Boot).
- Das Befahren der "Besonderen Schutzgebiete" innerhalb der Fahrwasser ist jederzeit erlaubt.
Das Befahren der "Besonderen Schutzgebiete" außerhalb der Fahrwasser ist zu den Schutzzeiten untersagt. - Wichtig: Über 30% der Wattgebiete sind keine Allgem. oder Bes. Schutzgebiete! Dort darf man daher jederzeit trocken fallen!
Geschwindigkeitsbegrezungen (Fahrt über Grund):
- Generell gilt eine Obergrenze von 12 Knoten.
- Ausnahmen:
- "Vor den Inseln" ("Trennlinie 12/16 Knoten") sind innerhalb von Fahrwassern, jedoch außerhalb der Schutzgebiete maximal 16 Knoten erlaubt.
- Außerhalb der Fahrwasser in den "Besonderen Schutzgebieten" sind maximal 8 Knoten erlaubt
(sofern wegen der Schutzzeiten das Fahrwasser verlassen werden darf).
Hier dazu die Karten:
Das BSH wird diese Änderungen nun nach und nach in die Seekarten einarbeiten.