Die Haftung des Skippers: seine Rechte / seine Pflichten

Das Vorliegen einer Haftpflicht-Police für die gecharterte Yacht gibt deshalb keine abschließende Sicherheit. Vor allem für den Charterskipper können sich deshalb unerwartete Probleme ergeben, wenn für das von ihm geführte Schiff zwar eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist, der Charterunternehmer aber z. B. die fällige Versicherungsprämie nicht rechtzeitig bezahlt hat oder der Deckungsumfang aus anderen Gründen unzureichend ist. Denn der verantwortliche Skipper haftet immer für Schäden, wenn gegen rechtliche Pflichten verstoßen wurde, und zwar uneingeschränkt und persönlich.
Weitere Schwerpunkte bilden neben den Haftungsrisiken des Schiffsführers und der Haftpflicht-versicherung für Segel- und Motoryachten, insbesondere die Skipperhaftpflichtversicherung, die Produkthaftung sowie die interessengerechte Gestaltung von Charterverträgen („Charter-Fairtrag“). Dieses Thema wird mit dem von Herrn Dr. Schöchl entwickelten „Charter-Fairtrag“ behandelt.


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