Tarifordnung für die Benutzung der Schleusen und Brücken des  Ems-Jade-Kanals sowie der Schleusen des Nordgeorgsfehnkanals

Zum Geltungsbereich dieses Tarifs gehören:

Der Ems-Jade-Kanal von der Kesselschleuse in Emden bis zur Schleuse Mariensiel in Wilhelmshaven, einschließlich des Verbindungskanals sowie des Nordgeorgs­ fehnkanals.

Die Entgelte sind von

-    Sportbooten,
-    Charterbooten,
-    Traditionsschiffen,
-    Frachtgüterschiffen,
-    muskelbetriebenen Fahrzeugen,
-    Fahrgastschiffen sowie
-    sonstigen motorbetriebenen Fahrzeugen zu entrichten.

Nutzung der vorhandenen Brücken und Schleusen innerhalb der festgelegten Betriebszeiten

Das Entgelt für Sportboote, Charterboote sowie sonstige motorbetriebene Fahr­ zeuge beträgt 6,00 € je Schleusung.

Hinweis: Für Sportboote und Charterboote kann auf Antrag eine Jahrespau­schale an den NLWKN gezahlt werden. Über den Antrag entscheidet die Be­ triebsstelle Aurich des NLWKN. Die Jahrespauschale ist im Voraus für ein Ka­lenderjahr zu entrichten; sie gilt nur für Kanalpassagen innerhalb der festgesetz­ ten Betriebszeiten des Kanals. Das Schreiben des NLWKN über die bewilligte und bezahlte Jahrespauschale ist bei Kanalpassagen vorzuzeigen.

Die Jahrespauschale hierfür beträgt: 500,00 €.

Nachgewiesene Traditionsschiffe, ausgenommen Charterboote, erhalten 50 % Ermäßigung. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Das Entgelt für muskelbetriebene Fahrzeuge beträgt 3,00 € je Schleusung. Hinweis: Ein Anspruch auf Schleusung besteht nicht.

Innerhalb der festgelegten Betriebszeiten sind von einer Zahlung befreit:

a.) Inhaber eines „Boots-Pass EJK/NGFK"
b.) Fahrzeuge von Landes- und Bundesbehörden

Nutzung der vorhandenen Brücken und Schleusen außerhalb der festgelegten Betriebszeiten

Das Entgelt für alle Wasserfahrzeuge beträgt 25,00 € je Schleusung und je Brückenöffnung.

Hinweis: Ermäßigungen sind nicht vorgesehen.
 

Liegegebühren

Die Liegegebühr an gebührenpflichtigen Anlegestellen des NLWKN beträgt je angefangener Länge Wasserfahrzeugmeter/Tag 1,00 €. Die Kosten für Trinkwas­sernutzung beträgt 2,50 € je angefangenem m³ Die Gebühren sind beim Schleusen­wärter vor Abfahrt zu entrichten.

 


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